Die steuerliche Behandlung von Aktien und sonstigen Wertpapieren
Wer mit Aktien und Wertpapieren handelt, der hat nicht nur Gewinne, sondern auch Kosten. Das Finanzamt möchte seinen Teil vom Aktiengewinn und es müssen Steuern bezahlt werden. Zu diesen Steuern gehören die Abgeltungssteuer und die Kapitalertragssteuer, aber auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden fällig.
Wann müssen Steuern gezahlt werden?
Ab wann müssen Anleger für ihre Aktien und Wertpapiere eigentlich Steuern bezahlen? Immer dann, wenn mit der Aktie Gewinne erzielt werden, aber auch dann, wenn eine Aktie mit Gewinn verkauft wird, dann wird der Anleger zur Kasse gebeten. Der Anleger muss sich damit aber nicht selbst befassen, denn der jeweilige Broker oder aber die Bank führen die Gewinne, die über den Freistellungsbetrag hinausgehen, automatisch ab. Für den Anleger bringt diese Regelung einige Vorteile, denn er muss nichts weiter tun, als der Bank oder dem Broker seine Adresse mitzuteilen und ob er in der Kirche ist oder nicht. Am Ende des Jahres zieht die Bank dann die Steuern ab. Jeder, der Aktien hat, möchte natürlich Gewinn mit diesen Aktien machen. In diesem Zusammenhang ist ein günstiges Aktiendepot umso wichtiger, denn hohe Gebühren sollen schließlich nicht den Gewinn unnötig schmälern. Wer sich über die Aktiendepots und Gebühren kundig machen möchte, findet hier weitere Informationen.
Neue Regelungen
Mit dem Jahreswechsel 2008/2009 wurde für die privaten Anleger einiges anders, denn für die seit dem 1. Januar 2009 gekauften Papiere gilt der sogenannte Sparerpauschbetrag für alle Gewinne aus einem Kapitalvermögen in Höhe von 801,- Euro pro Person. Mit dieser neuen Regelung wurden der Betrag für die Werbungskosten und der Sparerfreibetrag zusammengefasst. Die Regelung betrifft aber nicht nur die Dividenden und die Zinsen, sondern auch die Gewinne aus Termingeschäften und aus dem Verkauf von Kapitalanlagen. Mit der Abschaffung der Spekulationsfrist gab es dann wieder eine Neuerung, denn alle Kursgewinne werden nur dann steuerpflichtig, wenn sie im Rahmen der Spekulationsfrist realisiert werden, die ein Jahr beträgt. So können alle Kapitalerträge theoretisch sofort wieder angelegt werden, auf die Rückzahlung der Steuer muss nicht mehr gewartet werden. Da die Bank oder der Broker für die Aktien, die im Depot liegen, dem Aktionär eine Bescheinigung für die Steuern ausstellt, die abgeführt worden sind, können die Abzüge später bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ohne die Bescheinung hätte der Anleger keine Möglichkeit, die Ausgaben abzusetzen.
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