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Wann ist die Nachtschichtzulage steuerfrei?

Nachtschicht – Wie hoch sind die Zuschläge?

Für Nachtarbeit erhalten Arbeiter Zuschläge auf ihren Grundlohn, Angestellte auf ihr Grundgehalt. Je nach Tarifgebiet beträgt dieser Zuschlag zwischen 12,5 und 50 Prozent. Es gibt allerdings, je nach Tarifgebiet, unterschiedliche Arten der Berechnung; auch variieren die Prozentsätze.

Wann beginnt die Nacht bzw. die Nachtarbeit?

Der Gesetzgeber definiert die Nachtzeit im § 2 des Arbeitszeitgesetzes. Als Nachtzeit wird hier der Zeitraum von 23.00 bis 06.00 Uhr angegeben. In Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr. Nachtarbeit im Sinne des Gesetzes ist jede Arbeit, die mindestens zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt. Ebenso regelt der Gesetzgeber in § 6 Absatz 5 eine angemessene Abgeltung der Nachtarbeit. Individuelle Tarife haben allerdings Vorrang.

Ist die Nachtschichtzulage steuerfrei?

Die Nachtschichtzulagen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Stundenlohn höchstens 25 Euro beträgt. Liegt der Stundenlohn zwischen 25 Euro und 50 Euro, besteht immer noch komplette Lohnsteuerfreiheit, aber es werden Versicherungsabgaben für den Anteil des Lohnes fällig, der über 25 Euro liegt. Liegt ein Stundenlohn über 50 Euro, muss der Lohnanteil, der über 50 Euro liegt, versteuert werden.

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