Hartz-4-Umzugsgründe – Nicht jeder Umzug wird genehmigt
Obwohl in der Bundesrepublik Deutschland jedem das Recht auf Freizügigkeit gewährt wird – man also wohnen kann, wo man will – und auch ein Recht auf Vertragsfreiheit besteht, ist man während des Bezuges von Hartz 4 bei einem gewünschten Umzug beschränkt, denn die Jobcenter tragen die Mietkosten nur unter bestimmten Bedingungen.
Auf die Gründe kommt es an
Will man sicher stellen, dass auch nach einem Umzug die Miete in vollem Umfang übernommen wird und auch andere Kosten im Rahmen eines Umzugs übernommen werden, muss man beim Jobcenter einen Antrag stellen. Hierin muss man darstellen, warum der Umzug notwendig ist. Notwendigkeit ist ein entscheidendes Kriterium
Anerkannte Hartz 4 Umzugsgründe
Als Gründe müssen Scheidungen oder Trennungen, das Zusammenziehen im Zuge von Partnerschaften, die Aufnahme einer Beschäftigung, die Geburt von Kindern, die Wahrnehmung des Umgangsrechts gegenüber den eigenen Kindern oder eine unzumutbare Wohnsituation anerkannt werden. Schwierig gestaltet sich der Umzug bei unter 25-jährigen. Hier reicht etwa der Wunsch aus dem Elternhaus ausziehen zu wollen nicht aus, um eine Notwendigkeit zu begründen. Es kommen als weitere Gründe die Zerrüttung mit dem Elternhaus oder Schwangerschaft in Frage.
Weiterführende Tipps & Infos:
- Weitere Infos zum Mietrecht und anderen Rechtsgebieten bei der Rechtsanwaltskanzlei Raab.
- Bei der bremer-montagsdemo.de wird jeden Montag um Längen 17:30 Uhr gegen die Hartz-Gesetze demonstriert.
- Beim www.sozialpolitik-portal.de wird über weitere Missstände aufgeklärt.
- Die Kosten für einen Umzug kann man mit studentischen Umzugshelfern senken.