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Was ist eine Ertragssteuer?

Grundsätzlich gibt es zahlreiche Vorgänge, Umstände und Situationen, in denen Steuern erhoben werden. Dabei wird zwischen zwei Varianten der Besteuerung unterschieden. Zum einen gibt es die Substanzsteuer, die auf Vermögenswerte erhoben wird. Hier geht es also darum, welche Werte ein Steuerpflichtiger besitzt, auf die Steuern erhoben werden können. Die Ertragssteuer jedoch bezieht sich auf einen Wertfluss. Fließt einem Steuerpflichtigen also ein Wert zu, wird dieser Zufluss mit einer Ertragssteuer versehen. Unter Ertragssteuern fallen zum Beispiel die Einkommenssteuer, aber auch die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer.

Die Einkommenssteuer – Ertragssteuer für Jedermann

Die wohl bekannteste Art der Ertragssteuer ist die Einkommenssteuer. Sie wird auf das jährliche Einkommen, also den finanziellen Zufluss, den eine natürliche Person jährlich erfährt, berechnet. Bemessungsgrundlage für die Berechnung ist das steuerpflichtige Einkommen. Das wird gemindert durch Ausgaben, die zum Beispiel in engem Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit stehen.

Das steuerpflichtige Einkommen

Welche Kosten individuell das steuerpflichtige Einkommen senken, muss im Einzelfall geklärt werden. Einige Einnahmen wie zum Beispiel Elterngeld werden zwar nicht direkt besteuert, erhöhen aber das steuerpflichtige Gesamtbrutto. Dieses Rechnungsprinzip heißt Progressionsvorbehalt. Nicht alle Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Hat man jedoch bei der Vorauszahlung nicht berücksichtige Kosten wie zum Beispiel Fahrtkosten, so lohnt sich eine Steuererklärung fast immer. Wichtig ist, dass auch Einkommen versteuert wird, das nicht in Form von Geld ausgezahlt wird. So ist die Nutzung eines Dienstwagens zum Beispiel ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls mit einer Einkommenssteuer versehen wird.

Ertragssteuer für nicht natürliche Personen

Auch nicht natürliche Personen, also juristische Personen oder Gewerbebetriebe, werden nach dem Prinzip der Ertragssteuer versteuert. Dazu gehören dann zum Beispiel die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Auch hier geht es darum, den Geldzufluss beziehungsweise das Erlangen von geldwerten Vorteilen angemessen zu besteuern.

Bild: Bigstockphoto.com / Igorkol

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