Mit dem Steuerklassenrechner nach der Heirat zur richtigen Lohnsteuerklasse
Arbeitnehmer erhalten in Deutschland ihre Lohnsteuerklasse in Abhängigkeit von ihren persönlichen Verhältnissen – so werden Familien und Verheiratete in Bezug auf die Lohnsteuerabzüge besser gestellt. Die Einteilung erfolgt laut §38b des Einkommensteuergesetzes in sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Während beispielsweise ledige, alleinstehende oder verwitwete Arbeitnehmer der Lohnsteuerklasse I zugehören, ändert sich diese Kategorisierung im Zeitpunkt einer Eheschließung.
Bares Geld sparen mit der richtigen Lohnsteuerklasse
Ehegatten haben die Wahl zwischen den Lohnsteuerklassen III und V oder IV und IV. Doch diese Auswahl sollte nicht willkürlich erfolgen – die künftigen Ehepartner können nämlich durch die Ermittlung der optimalen Lohnsteuerklassenkombination durch den Steuerklassenrechner nach der Heirat deutlich profitieren. Für die Berechnung spielen unterschiedliche Angaben eine Rolle – beispielsweise das Bruttomonatsgehalt, eingetragene Kinderfreibeträge, eventuelle Abzüge von Kirchensteuer sowie der monatlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Empfiehlt der Rechner beispielsweise die Kombination der beiden Lohnsteuerklassen IV, können die Eheleute durch das so genannte Faktorverfahren, das bei der zuständigen Finanzbehörde eingetragen wird, weitere steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
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