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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherimmobiliendarlehensverträgen

Fehlerquote liegt bei rund 70 Prozent. Finanzierende Institute benötigen anwaltlichem Druck zum Einlenken.

Fast jedes der ca. 3.000 bundesdeutschen immobilienfinanzierenden Kreditinstitute hat bei den zwischen 2002 und heute herausgelegten Verbraucherimmobiliendarlehensverträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Aus diesem Grund sollten Verbraucher ihre Hypothekendarlehensverträge im Hinblick auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen unbedingt fachanwaltlich überprüfen lassen. Zum einen ist es möglich eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerhalten. Auf den anderen Seite kann der Verbraucher aus lang laufenden und teuren Baukrediten vorzeitig aussteigen und sich so eine Zinsersparnis von mehreren Tausend Euro pro Jahr ermöglichen.

„Seit Sommer diesen Jahres haben wir mehr als 300 Immobiliendarlehensverträge von Verbrauchern erhalten und im eigenen Auftrag zur Überprüfung an Fachanwaltskanzleien weitergegeben. Dabei wurde festgestellt, dass mehr als 200 Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten. Dieses entspricht einer Fehlerquote von ca. 70 Prozent“, so Jennifer Gehle, Pressespecherin der DMT Deutschen Medientreuhand. „Wir gehen davon aus, dass die Widerrufsbelehrungen in 2/3 aller seit November 2002 unterzeichneten Darlehensverträgen falsch sind“, so Gehle. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen seien unter anderem bei folgenden Kreditgebern festgestellt worden: Münchener Hypothekenbank, Nassauische Sparkasse (Naspa), Deutsche Kreditbank AG (DKB), Hamburgische Sparkasse (HASPA), Wüstenrot Bausparkasse, BHW Bausparkasse, Dortmunder Sparkasse, Raiffeisenbank Rosenheim, Sparkasse Köln Bonn, AXA Lebensversicherung AG.

Einige Kreditinstitute akzeptieren außergerichtlich den im Mandantenauftrag erklärten anwaltlichen Widerruf und stimmen der Ablösung des noch laufenden Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu. Die Mehrzahl der Banken lässt sich jedoch erstmal verklagen, in der Hoffnung, das dem klagenden Darlehensnehmer das Kapital dazu fehlt. Es lohnt sich dennoch für Verbraucher, ihre Kreditverträge von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine kostenpflichtige Überprüfung der Widerrufsbelehrung für je ca. 70 Euro an, verweisen dann jedoch an einen Korrespondenzanwalt.

„Wir wissen aus Erfahrung, dass viele Verbraucher jedoch nicht in der Lage sind, die meist recht hohen Vorschüsse für den eigenen Anwalt und die nachfolgenden Prozessgebühren aus eigener Tasche zu begleichen“, erläutert Jennifer Gehle. Des Weiteren haben viele Rechtsschutzversicherer gerade diese Deckung ausgeschlossen. „Die Verbraucher stehen vor einem Dilemma, so Gehle, sie haben einen Anspruch, aber kein Geld diesen durchzusetzen“. Aus diesem Grund können sich Verbraucher bei einem Prozessfinanzierer, zum Beispiel der DMT Deutschen Medientreuhand, informieren, ihre Darlehensverträge samt Widerrufsbelehrung einsenden und bei einer versierten Fachanwaltskanzlei überprüfen lassen. Die Kosten dafür und auch die späteren Verfahrenskosten übernimmt die DMT Deutsche Medientreuhand.

Viele Darlehensnehmer haben in den letzten zehn Jahren für die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredites zum Beispiel durch einen vorzeitigen Immobilienverkauf, bedingt durch beruflichen Umzug oder Ehescheidung, eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, ohne zu wissen, dass sie diese auch heute noch zurückfordern können. Wir bieten Verbrauchern nach erfolgreicher Prüfung der Widerrufsbelehrung an, Ihnen den Rückerstattungsanspruch aus der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung abzukaufen, so Gehle. Die Verbraucher erhalten den Kaufpreis innerhalb von fünf Werktagen nach Kaufvertragsschluss überwiesen. Sie sind glücklich, dass sie sofort Geld haben und sich zukünftig nicht mehr mit der Bank auseinandersetzen müssen, um an ihr Geld zu kommen. Gerade jetzt vor Weihnachten haben viele Verbraucher diese Möglichkeit in Anspruch genommen und so ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk realisiert.

Tipp: Weitere Informationen zum Thema unberechtigte Bankgebühren rückfordern / fehlerhafte Widerrufsbelehrungen unter www.franke-kurth.de

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