Kann die Winterbauumlage als Werbungskosten geltend gemacht werden?
Diese Umlage wurde bis zur Einführung des Saisonkurzarbeitergelds Winterbauumlage genannt, seit 2006 wird sie als Winterbeschäftigungsumlage bezeichnet. Sie ist zur Sicherung und Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe gedacht, dazu müssen von bestimmten Betrieben in diesem Gewerbe entsprechende Mittel generiert werden.
Wer bezahlt die Winterbauumlage?
Zu dieser Umlage werden nur Unternehmen herangezogen, die direkt im Baugewerbe tätig sind, etwaige Zulieferer oder Spediteure in der Branche sind davon ausgenommen. Die Winterbauumlage dient zur Finanzierung bestimmter Zusatzleistungen wie beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe der Umlage liegt derzeit bei zwei Prozent des Bruttoarbeitslohns, Arbeitgeber zahlen davon zwei Drittel und Arbeitnehmer steuern ein Drittel bei. Zahlungspflicht sind ausschließlich in Teil- oder Vollzeit arbeitende gewerbliche Arbeitnehmer, Poliere und Angestellte sind von den Zahlungen befreit. Ihnen stehen allerdings auch keine Leistungen aus der Umlage zu.
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So machen Sie die Winterbauumlage als Werbungskosten geltend
Arbeitnehmer können ihre Zahlungen zu dieser Umlage in der Einkommenssteuer als Werbungskosten deklarieren. Sie benutzen hierzu einfach die Anlage D, welche jeder Einkommenssteuererklärung beiliegt. Wenn sich ein Arbeitgeber dazu entschließt, den Arbeitnehmeranteil dieser Umlage auch zu übernehmen, wird aus der Umlage ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer.