Absicherung gegen einen ungünstigen Zinsverlauf – mit Forward Rate Agreements (FRA)
Zu den außerbörslichen Finanzderivaten zählen Forward Rate Agreements. Grundgeschäfte mit dem aktuellen Zinsniveau werden mit Forward Rate Agreements für einen bestimmten Zeitraum – ein bis zwölf Monaten – in der Zukunft abgesichert. Mit einem Forward Rate Agreements können Geldanlagen gegen steigende bzw. gegen sinkende Zinsen abgesichert werden. Der Referenzzinssatz für Forward Rate Agreements ist der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) entsprechend der Absicherungsperiode.
Vor und Nachteile Forward Rate Agreements
Die Forward Rate Agreements stellen ein gut funktionierendes und solventes Geschäft da. Diesem Geschäft liegt ein verbindlicher Vertrag zu Grunde. Darin verpflichten sich zwei Parteien, in Zukunft einen Differenzbetrag zweier Zinssätze – dem heutigen vereinbarten Vertragszinssatz und dem zukünftigen Marktzinssatz (Referenzzinssatz) – zu zahlen. Der Differenzbetrag bezieht sich auf den Nominalbetrag nach einer festgelegten Laufzeit. Der Käufer von Forward Rate Agreements sichert sich dabei gegen ein Ansteigen des Referenzzinssatzes ab. Der Verkäufer von Forward Rate Agreements hingegen sichert sich gegen sinkende Zinsen ab. Liegt der aktuelle Referenzzinssatz (i.d.R. der EURIBOR Satz) unter dem vereinbarten Forward Rate Agreements-Satz, so ist der Käufer verpflichtet, am Settlement-Tag eine Ausgleichszahlung zu leisten. Eine Ausgleichszahlung muss der Forward Rate Agreements Verkäufer leisten, wenn der aktuelle Referenzzinssatz (i.d.R. der EURIBOR Satz) über dem im Vertrag festgelegten Forward Rate Agreements Satz liegt.
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Fazit:
Bei Forward Rate Agreements wird zwischen zwei Risiken entschieden: dem Zinsänderungsrisiko und dem Bonitätsrisiko. Bei Abschluss eines solchen Geschäftes sollten Sie bedenken, dass Forward Rate Agreements sehr risikobehaftet sind, bis hin zum Totalverlust. Die Erwerbskosten (Entgelt und Auslagen, einschl. Fremdkosten) sind Bestandteil des FRA-Satzes.