Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK): Wissenswertes zum Krankenversicherungssatz
Eine der größten deutschen Krankenversicherungen ist die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK).
Wie entsteht der Beitragssatz?
Seit Einführung des Gesundheitsfonds zahlen alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse denselben Beitragssatz. Dieser Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt. Berechnet wird er als prozentualer Anteil vom Bruttolohn des Arbeitnehmers. Die Krankenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden circa zur Hälfte von den Arbeitgebern übernommen.
Wer zahlt was?
Momentan beträgt der allgemeine Beitragssatz, also auch der AOK Krankenversicherungssatz, 15,5 Prozent. Bei einem Brutto-Monatsverdienst von 2.800,00 Euro ist der Krankenversicherungsbeitrag dann 434,00 Euro hoch. Hiervon übernimmt der Arbeitgeber 204,40 Euro, der Arbeitnehmer zahlt 229,60 Euro an die AOK. Studenten zahlen deutlich weniger Beiträge. Für 64,77 Euro können sie sich bei der AOK versichern, wenn sie unter 23 Jahre alt sind. Ab 23 Jahren kommt noch ein Anteil zur Pflegeversicherung in Höhe von 12,34 Euro bzw. 13,73 Euro für Kinderlose hinzu.
Berechnung bei Selbständigen
Selbständige zahlen einen prozentualen Anteil, der sich aus der Höhe ihrer Einnahmen ergibt. Er beträgt ebenfalls 15,5 Prozent – mit Anspruch auf Krankengeld; bzw. 14,9 Prozent ohne Krankengeldanspruch.
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