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Geschäfte mit einem Konsortium – der Konsortialvertrag

Als Konsortium wird eine auf Dauer oder auf Zeit angelegte Unternehmensvereinigung zur Durchführung eines bestimmten Geschäftes bezeichnet. Der Zusammenschluss erfolgt nur im Hinblick auf das Geschäft, im Übrigen bleiben die Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich selbständig. Das Konsortium ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Außen- und Innenkonsortium

Es gibt zwei grundsätzliche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten: das Außenkonsortium und das Innenkonsortium. Beim Außenkonsortium tritt der Konsortialführer gegenüber dem Geschäftspartner im Namen des Konsortiums auf, beim Innenkonsortium in eigenem Namen, aber für Rechnung des Konsortiums. Nur das Außenkonsortium besitzt Rechtsfähigkeit.

Konsortialvertrag und Konsortialführer

Das Konsortialgeschäft wird im Konsortialvertrag geregelt. Dieser umfasst typischerweise zwei Regelungsbereiche. Im ersten Bereich geht es um das eigentliche Geschäft. Der Konsortialvertrag unterscheidet sich hier inhaltlich nicht von anderen Geschäftsverträgen, zum Beispiel einem Kreditvertrag oder einem Werkvertrag. Im zweiten Bereich wird das Verhältnis der Konsorten untereinander geregelt. Dabei geht es vor allem um die Abgrenzung der einzelnen Leistungsbereiche, die Definition der Anteile der Konsorten (Konsortialquoten) und Haftungsregelungen. Die Erstellung des Konsortialvertrags wird üblicherweise vom Konsortialführer koordiniert, der auch federführend bei den Verhandlungen mit dem Geschäftspartner auftritt. Beim Innenkonsortium tritt er alleine nach außen in Erscheinung.

Typische Konsortien in der Praxis

Konsortien kommen häufig in der Kreditwirtschaft vor. Dort werden sie als Kreditkonsortium vor allem bei größeren Krediten an Unternehmen oder als Emissionskonsortium im Zusammenhang mit Wertpapieremissionen gebildet. Merkmale eines Konsortiums besitzt auch die im Bauwesen verbreitete Arbeitsgemeinschaft (Arge). Die Bildung eines Konsortiums erfolgt, wenn ein Geschäft für ein einzelnes Unternehmen zu groß ist und durch Beteiligung mehrerer Partner das Geschäftsrisiko verteilt werden kann.

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