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Das sollten Gründer über Steuern wissen

Die Themen Steuern und Finanzamt sind für viele Gründungsinteressierten ein rotes Tuch, da Deutschlands Steuerurwald vermeintlich undurchdringlich und kompliziert erscheint. Wer nicht sofort einen Steuerberater hinzuziehen möchte, sollte sich selbst über grundlegende Steuerangelegenheiten informieren.

Zunächst ist es wichtig, sich bereits vor der Gründung mit dem Thema Steuern auseinanderzusetzen. Denn schon jetzt werden wichtige Weichen gestellt, die für den späteren Unternehmensverlauf von großer Wichtigkeit sind. Im Zuge eines Gründungscoachings bei Starthilfe Beratung werden folgende Problemstellungen näher betrachtet:

Erster Schritt: Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Hier sollte man die Unterschiede kennen. Denn Freiberufler genießen vor allem im Steuerrecht gegenüber Gewerbetreibenden große Vorteile. Freiberufler müssen für ihre Einkünfte keine Gewerbesteuer zahlen. Auch die Buchhaltung ist für sie leichter: Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend für das Finanzamt. Gewerblich Tätige müssen ab einem bestimmten Gewinn eine Bilanz erstellen, die weitaus umfangreicher ist.

Welche Tätigkeiten als freie Berufe und welche als Gewerbe gelten sind in gewissem Maße Interpretationssache. Allerdings gibt es sogenannte Katalogberufe, die laut Einkommensteuergesetz als Freiberufe zählen. Dies sind vorrangig kreative, publizistische und künstlerische Tätigkeiten, aber auch Ärzte, Anwälte und Berater können hierunter zählen. Das Gleiche gilt, wenn Sie wissenschaftlich, unterrichtend oder erzieherisch tätig sind. Katalogberufe sind Heilberufe (z.B. Ärzte oder Heilpraktiker), rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater), technisch-wissenschaftliche Berufe (z.B. Architekten oder Vermessungsingenieure) sowie Medienberufe (z.B. Journalisten oder Übersetzer). Eine Liste freier Berufe finden Sie hier.

Auch sogenannte Mischformen sind heute nicht selten, wenn jemand eine freie Tätigkeit und gleichzeitig ein Gewerbe betreibt. Hier muss er die beiden Felder auch in der Steuererklärung getrennt behandeln, da sonst automatisch die freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe eingestuft wird.

Was bereits vor der Gründung steuerlich relevant ist

Viele Existenzgründer haben in den ersten Monaten oder auch Jahren nur geringe Einnahmen oder sie wollen ihren Beruf nur als Nebentätigkeit ausführen. Hier ist die Kleinunternehmerregelung interessant. Liegen die jährlichen Umsätze unter 17.500 EUR und übersteigen im darauffolgenden Jahr nicht die Summe von 50.000 EUR, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden und wird somit auch nicht an das Finanzamt abgeführt.

Wer sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entscheidet sollte wissen, dass er für Betriebsausgaben, wie Büroeinrichtung, Betriebsmittel oder Waren die gezahlten Steuern bei der Einkommenssteuererklärung angeben kann und zurück erhält.

Auch die Wahl der Rechtsform ist steuerlich relevant, da beispielsweise bei der Gründung einer GmbH Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, die vor dem Gründungsdatum liegen.

Die wichtigsten Steuern für Selbstständige und Existenzgründer

Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer wird bei Personengesellschaften (Einzelunternehmen, Kaufmann, GbR und OHG), aber auch bei Freiberuflern fällig. Sie wird auf den Gewinn des Unternehmens bzw. des Freiberuflers berechnet und ist progressiv angelegt. Je höher der Gewinn ist, desto höher ist der Prozentsatz der Einkommenssteuer. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Einkommensteuer erhoben. Der steuerfreie Grundbetrag liegt derzeit bei 9.408 EUR.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer gilt nur für Personengesellschaften, die als Gewerbe geführt werden. Die Höhe ist abhängig vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Sobald die Einnahmen über 24.500 EUR im Kalenderjahr liegen, wird diese Steuer fällig. Allerdings ist sie auf die Einkommensteuer anrechenbar.

Vor- und Umsatzsteuer

Ob Freiberufler, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften: jedes Unternehmen ist umsatzsteuerpflichtig. Die Höhe der Umsatzsteuer liegt bei 19 % auf die erzielten Umsätze und muss im Voraus gezahlt werden. Wenn man nicht als Kleinunternehmer tätig ist, kann allerdings auch die Vorsteuer angerechnet werden, also die gezahlte Umsatzsteuer auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen.

Körperschaftsteuer (UG, GmbH oder AG)

Die Körperschaftssteuer zahlen nur Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) auf ihren Gewinn. Die Höhe beträgt 15%. Zusätzlich zu diesen Steuern muss ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abgeführt werden. Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig sowie die 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer.

Lohnsteuern

Sobald Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer bei der Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe richtet sich nach der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers.

Hilfe und Beratung zum Thema Steuern

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte bereits vor der Existenzgründung einen Steuerberater aufsuchen. So können typische Steuerfehler vermieden werden. Auch das Finanzamt hilft bei der Klärung steuerlicher Fragen. Eine individuelle, tiefergehende Beratung kann jedoch meist nicht geleistet werden. Außerdem muss für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.

Bild: Bigstockphoto.com / diego cervo

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