Die Forderung nach Honorarberatung und die möglichen Folgen daraus

Das Thema Honorarberatung geht seit vielen Monaten durch die öffentlichen Medien. Zahlreiche Skandale gaben hierzu den Anlass. Der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), Tobias E. Weissflog sagte hierzu im August 2013: „Wir fordern weiterhin die Honorarberatung und die Abschaffung des Provisionssystems.“
Dass dies ausgerechnet vor den Bundestagswahlen im September 2013 geschah, war natürlich kein Zufall. Die großen, etablierten Parteien im Bundestag hatten das Thema längst aufgegriffen und in ihren Wahlprogrammen integriert. So besagte das Wahlprogramm der SPD: „Wir wollen die unabhängige Honorarberatung als echte Alternative zur Provisionsvermittlung ausbauen. Dazu werden alle Anbieter zum Angebot von Nettotarifen verpflichtet.“ Auch im Lager der CDU wurde Stellung bezogen: „Zudem werden wir die Einführung der unabhängigen Honorarberatung, bei der die Provision des Produktanbieters durch ein Honorar des Verbrauchers ersetzt wird, für alle Finanzprodukte vorantreiben.“ Da nun eine große Koalition aus CDU und SPD regiert, kann also davon ausgegangen werden, dass hier noch die eine oder andere Änderung auf die Banken und weiteren Anbieter von Finanzdienstleistungsprodukte dieser Art zukommen wird.
Aber ist die in der Bundesrepublik immer noch gängige Anlageberatung auf Provisionsbasis wirklich so nachteilig für den Verbraucher, wie hier behauptet wird? Der hauptsächliche Vorwurf ist ja, die Berater der Banken würden in erster Linie nicht die Produkte, die zum Verbraucher passen, verkaufen sondern diejenigen, die der Bank und ggf. sogar auch noch dem Berater direkt die meiste Provision bringen.
Wie immer gilt, dass man eine derart pauschale Aussage so nicht stehen lassen kann. Zwischen den einzelnen Anbietern muss schon differenziert werden. Zudem muss die Frage erlaubt sein, warum sich die Verbraucher nach Vertragsabschluss zum Teil immer noch über hohe Kosten für einzelne Produkte wundern. Die gängige Rechtsprechung sieht vor, dass der Verbraucher im Vorfeld des Vertragsabschlusses genau über die anfallenden Kosten informiert werden muss. Dies gilt sowohl für Wertpapier- wie auch für Versicherungs-produkte. Möglicherweise liegt der Grund darin, dass die Anbieter inzwischen über so viele Dinge informieren müssen, dass ein schriftliches Angebot schnell zwischen 15 und 25 Seiten (oder möglicherweise sogar noch viel mehr) umfassen kann. Da geht der Überblick dann einfach verloren.
Stellen wir uns an dieser Stelle noch die Frage, wie sich die Beratungslandschaft in Deutschland ändern würde, wenn das Provisionsmodell verboten und nur noch die Honorarberatung im Angebot wäre. Würde das nicht vor allem die seriösen Anbieter am Markt treffen, die nicht auf den schnellen Abschluß aus sind? Stellen wir uns einmal vor, wir gehen zu unserer Bankfiliale vor Ort und wollen uns über unsere Altersvorsorgesituation beraten lassen. Unser Berater freut sich über die Anfrage und verkündet, dass er gern zur Verfügung steht – für eine Beratungspauschale im kleinen dreistelligen EUR-Bereich, unabhängig vom Gesprächsergebnis! Wie viele Verbraucher könnten bzw. würden sich so etwas denn leisten wollen?
Der Verfasser des Artikels ist Geschäftsführer der N&N Geldanlagen-Wegbegleiter. Sie betreibt unabhängige Angebotsanalysen für Privatkunden (http://www.geldanlagen-wegbegleiter.de/).
Webtipp zum Thema:
- fairfinanz-germany.de: Unternehmensberatung für private und selbständige Haushalte