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„Vorläufer“ des Sicherungsvermögens in Deutschland: Der Deckungsstock

Der Deckungsstock spielte bis zum Dezember 2003 bei deutschen Versicherungen eine vergleichbare Rolle wie das Sicherungsvermögen, das danach im Zuge der Harmonisierung des europäischen Rechts eingeführt wurde. Heute ist der Begriff Deckungsstock nur noch von historischer Bedeutung, wenngleich er in der „Fach-Umgangssprache“ bis heute noch gelegentlich gebraucht wird und auch in Kombinationen wie beispielsweise „deckungsstockfähig“ oder „Deckungsstockfähigkeit“ vorkommt, die streng genommen ebenfalls überholt sind.

Hohe Sicherheit und Rentabilität – aber jederzeit liquidierbar

Für die Anlage des Deckungsstocks einer Versicherung galt, dass dieser die höchstmögliche Sicherheit und Rendite bieten, zugleich aber auch jederzeit liquidierbar sein sollte. Außerdem war vorgeschrieben, die im Deckungsstock enthaltenen Anlagen angemessen zu diversifizieren. Welche Anlagen konkret für den Deckungsstock infrage kamen und somit „deckungsstockfähig“ waren, wurde durch entsprechende Rechtsvorschriften geregelt.

Getrennt vom übrigen Vermögen des Versicherers

Der Deckungsstock erfüllte eine wichtige Funktion als Absicherungsinstrument, um jederzeit die unmittelbaren Ansprüche der Versicherten begleichen zu können, woraus sich auch die Forderung nach jederzeitiger Liquidierbarkeit des Deckungsstocks ergab. Um seine Funktion erfüllen zu können, wurde er stets getrennt vom übrigen Vermögen eines Versicherungsunternehmens verwaltet, und ein Treuhänder hatte darüber zu wachen, dass die strengen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zur Anlage und zur Verwaltung des Deckungsstocks vom Versicherer eingehalten wurden.

Sicherungsvermögen umfangreicher als Deckungsstock

Die Umbenennung des Deckungsstocks in Sicherungsvermögen ist keine bloße Änderung einer Bezeichnung. Vielmehr spiegelt sich darin auch eine Erweiterung derjenigen Positionen wider, die durch die entsprechenden Vermögenswerte zu bedecken sind. Zu den Positionen, die durch das Sicherungsvermögen abgesichert werden, aber nicht vom Deckungsstock gedeckt waren, gehören zum Beispiel Anzahlungen sowie Prämiendepots, aber auch ein großer Teil der Schadenrückstellung.

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