Anteilseigner – die wahre Wirtschaftsmacht
Durch wirtschaftliche Betätigungen und Ideen wird jeden Tag Wohlstand geschaffen und die Kaufkraft der Angestellten gesichert. Doch nicht jede Idee kann sofort aus eigener Kraft gestemmt werden, weswegen die Aktie und die Genossenschaft erfunden wurden. So können die Interessen vieler auf ein festes Ziel konzentriert werden, bei der AG meist auf Gewinnmaximierung, bei der Genossenschaft die einträgliche wirtschaftliche Betätigung.
Nicht nur große Konzerne haben Anteilseigner
Selbst die kleine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und mehreren Gesellschaftern hat Anteilseigner. So wird in einem ordnungsgemäßen Gesellschaftsvertrag festgelegt, wer welche Befugnisse hat und wie hoch der jeweilige Stimmanteil sein wird. Bei der Aktie wurde dieses besondere und meist sehr individuelle Verhältnis normiert. Eine Aktie; eine Stimme, so lautet der Grundlegende Konsens in großen Konzernen. Die Genossenschaften beispielsweise beschränken entweder die Menge an Anteilen, die eine Person, juristisch oder natürlich halten darf, oder legen fest, dass nur ein Mitglied eine Stimme hat, unabhängig davon, wie viele Anteile wirklich gehalten werden. So wird jeder Anteilseigner unterschiedlich gewichtet, obwohl er immer zur Verwirklichung der unternehmerischen Ziele beiträgt.
Börsengang und Gesellschaftsgründung
Der erste Schritt für den Anteilseigner ist sicherlich der Erwerb eigener Aktien oder Genossenschaftsanteile, um über diese Finanzierungshilfe für das Unternehmen Rendite zu erhalten. Erfahrenere Anteilshalter greifen dann direkt nach frischen Unternehmen, die Geld und Expertise benötigen, und kaufen sich als Gesellschafter, still oder aktiv, ein. So wird jeder Geschmack bedient und der guten Idee des Unternehmens kräftig unter die Arme gegriffen. Im weiteren Sinne können natürlich aber auch die Mitarbeiter und Lieferanten als Anteilseigner betrachtet werden, da sie einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf den Erfolg haben.