Selbstbeteiligung bei Versicherungen: Wann lohnt sie sich?

Bei einer Versicherung mit Selbstbeteiligung zahlen Sie einen vereinbarten Teil des Schadens selbst und dafür einen niedrigeren Beitrag. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie viel Sie im Jahr sparen, wie oft Schäden entstehen und wie viel Geld Sie zurückgelegt haben.

Vergleichen Sie Angebote mit gleichem Versicherungsschutz. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich, wenn der Beitragsrabatt das zusätzliche Risiko ausgleicht. Eine für alle passende Höhe gibt es nicht.

So berechnen Sie Ihre Ersparnis

Ziehen Sie zuerst die Jahresbeiträge voneinander ab. Die Differenz zeigt, wie viel Sie im Jahr sparen. Vergleichen Sie diesen Betrag anschließend mit dem Selbstbehalt und den möglichen Kosten eines Schadens.

Eine einfache Orientierung lautet:

Selbstbeteiligung ÷ jährliche Beitragsersparnis = schadenfreie Jahre bis zum Ausgleich

Angenommen, ein Tarif kostet ohne Selbstbeteiligung 120 Euro im Jahr und mit 150 Euro Selbstbeteiligung 105 Euro. Sie sparen jährlich 15 Euro. Bis die Ersparnis einem Selbstbehalt von 150 Euro entspricht, vergehen zehn schadenfreie Jahre.

Bei einem Schaden mit 300 Euro erstattungsfähigen Kosten zahlen Sie in diesem Beispiel 150 Euro selbst. Im Jahr des Schadens zahlen Sie also 105 Euro Beitrag und 150 Euro selbst. Damit zahlen Sie 255 Euro statt 120 Euro. Die Rechnung ist ein vereinfachtes Beispiel, kein konkretes Tarifangebot.

Diese Rechnung hilft beim Vergleich, berücksichtigt aber weder mehrere Schäden innerhalb eines Jahres noch unterschiedliche Schadenhöhen. Prüfen Sie außerdem, ob der Selbstbehalt pro Schaden, pro Ereignis oder nach einer anderen Vertragsregel gilt. Entscheidend ist auch, ob Sie den Betrag jederzeit verfügbar haben, ohne notwendige Reparaturen oder Behandlungen aufzuschieben.

Bei der Kfz-Versicherung

Eine Selbstbeteiligung betrifft die Kaskoversicherung, also Teilkasko und Vollkasko. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden bei anderen absichert, ist davon grundsätzlich getrennt. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Kaskobeitrag, erhöht aber den Betrag, den Sie bei einem versicherten Schaden selbst zahlen.

Teil- und Vollkasko können unterschiedliche Folgen haben. Laut ADAC führt ein Teilkaskoschaden nicht dazu, dass Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Bei einem Vollkaskoschaden kann Ihre Schadenfreiheitsklasse sinken. Dadurch kann Ihr Beitrag zusätzlich steigen. Ob das passiert, hängt vom Vertrag ab. Der ADAC nannte 2024 als Orientierung 150 Euro Selbstbeteiligung in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Das ist keine pauschal passende Wahl für jedes Auto und jeden Beitrag.

Nach einem Schaden lohnt sich eine zweite Rechnung: Vergleichen Sie die Kosten einer Selbstzahlung mit dem möglichen Selbstbehalt und den Folgen für den Beitrag. Ob Sie einen Schaden selbst bezahlen, entscheiden Sie erst nach dem Schaden. Diese Entscheidung ist unabhängig davon, welchen Selbstbehalt Sie beim Vertragsabschluss wählen. Bei Steinschlag können außerdem Vertragsregeln zu Partnerwerkstätten oder zur Reparatur statt zum Austausch eine Rolle spielen. Prüfen Sie dafür die konkreten Bedingungen.

Bei der Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung kann eine Selbstbeteiligung den Beitrag senken. Wie viel Sie sparen, hängt vom Tarif ab. Vergleichen Sie Angebote daher nur, wenn Versicherungsschutz, Versicherungssumme und weitere Bedingungen übereinstimmen.

Achten Sie besonders auf zusätzliche Selbstbehalte für bestimmte Gefahren. Bei Elementarschäden, etwa durch Überschwemmung, kann eine eigene Regelung gelten. Auch die Berechnung des Selbstbehalts muss klar sein: Sie sollten wissen, ob der Betrag je Schadenfall oder je Ereignis anfällt.

Selbstbehalt und Unterversicherung sind zwei verschiedene Dinge. Der Selbstbehalt ist ein vereinbarter Eigenanteil. Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Bei einer Unterversicherung kann die Erstattung ohne passenden Unterversicherungsverzicht im Verhältnis der Versicherungssummen gekürzt werden. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung könnte zusätzlich abgezogen werden.

Bei der Krankenversicherung

Die gesetzliche und die private Krankenversicherung regeln Selbstbeteiligungen unterschiedlich. Vergleichen Sie die beiden Varianten deshalb getrennt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Selbstbehalttarife als Wahltarife der Krankenkasse. Dabei übernehmen Sie einen Teil bestimmter Kosten, für die sonst die Krankenkasse aufkommen würde, und erhalten dafür eine Prämie. Für diese Tarife gilt eine dreijährige Mindestbindung. Lesen Sie vor dem Abschluss genau nach, welche Kosten angerechnet werden und wie hoch Ihr maximaler Eigenanteil ausfallen kann.

Das Bundesgesundheitsministerium veranschaulicht die Rechnung mit einer Prämie von 600 Euro im Jahr und einem möglichen Eigenanteil von bis zu 1.000 Euro. Bei 400 Euro angerechneten Behandlungskosten ergibt sich rechnerisch ein Vorteil von 200 Euro: 600 Euro Prämie minus 400 Euro Eigenanteil. Bei höheren Kosten sinkt dieser Vorteil; die konkreten Tarifregeln entscheiden über das Ergebnis.

In der privaten Krankenversicherung hängt die Beitragsersparnis von den Bedingungen des jeweiligen Vertrags ab. Rechnen Sie vor einer Erhöhung des Selbstbehalts aus, wie viel Beitrag Sie sparen und welche zusätzlichen Kosten Sie im ungünstigen Fall tragen. Im PKV-Basistarif müssen Versicherer Selbstbehalte in gesetzlich festgelegten Stufen anbieten. Diese Vorgabe gilt nur für den Basistarif.

Diese Vertragsregeln und Kosten prüfen

Vergleichen Sie die Jahresbeiträge für denselben Versicherungsschutz. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Folgen nach einem Schaden. Bei der Kfz-Versicherung können neben dem Selbstbehalt etwa Rückstufungen relevant sein. Bei Hausrat und Krankenversicherung kommt es besonders auf abweichende Regeln für einzelne Leistungen oder Schadenarten an.

Achten Sie auf prozentuale Selbstbehalte oder unklare Obergrenzen. Bei einem festen Betrag wissen Sie, welchen Eigenanteil Sie bei einem Schaden tragen. Ein prozentualer Anteil kann schwerer einzuschätzen sein, wenn die Kosten stark schwanken. Bei Krankenkassen-Wahltarifen gehört außerdem die Bindungsfrist in die Rechnung.

Wählen Sie den Selbstbehalt so, dass Sie ihn aus verfügbaren Rücklagen zahlen können. Der Beitragsrabatt verteilt sich über das Jahr, ein Schaden kann dagegen jederzeit eintreten. Wenn schon eine einzelne Reparatur oder Behandlung Ihr Budget stark belastet, spricht das gegen einen hohen Eigenanteil.