Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung zahlen Sie im Schadenfall einen vereinbarten Teil der Kosten selbst; dafür ist der laufende Beitrag häufig niedriger. Wie viel Sie zahlen, richtet sich nach der Versicherung und den Tarifbedingungen.
Ob sich die Selbstbeteiligung lohnt, hängt davon ab, wie viel Sie jährlich an Beiträgen sparen und welche Kosten Sie selbst tragen. Entscheidend ist außerdem, ob Sie den Eigenanteil im Schadenfall bezahlen können.
So funktioniert die Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt genannt, ist der Teil eines versicherten Schadens oder bestimmter Behandlungskosten, den Sie selbst bezahlen. Bei einem einfachen Tarif mit festem Betrag pro Schadenfall zieht der Versicherer diesen Betrag von der Summe ab, die er Ihnen erstattet.
Tarife legen den Eigenanteil unterschiedlich fest. Er gilt entweder pro Schadenfall oder für ein ganzes Versicherungsjahr. Der Eigenanteil kann als fester Betrag oder als Prozentsatz festgelegt sein. Manche Verträge begrenzen den Prozentsatz zusätzlich durch eine Höchstgrenze. Für bestimmte Leistungen kann es Ausnahmen geben. Prüfen Sie deshalb im Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen, wann und für welche Kosten Sie den Eigenanteil zahlen.
Wann rechnet sich der niedrigere Beitrag?
Für einen ersten Vergleich können Sie diese Rechnung nutzen:
Jährliche Beitragsersparnis minus selbst getragene Kosten = finanzieller Vorteil oder Nachteil
Sinkt der Jahresbeitrag durch die Selbstbeteiligung um 120 Euro und fällt im selben Jahr ein Eigenanteil von 150 Euro an, zahlen Sie rechnerisch 30 Euro mehr als mit einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Bleibt ein Schaden aus, behalten Sie die 120 Euro Ersparnis. Bei einer Selbstbeteiligung je Schadenfall fällt der Eigenanteil bei mehreren Schäden erneut an.
Die Rechnung gibt nur eine erste Orientierung. Sie lässt weitere Tarifregeln außer Acht und setzt voraus, dass beide Angebote sonst dieselben Leistungen enthalten. Vergleichen Sie konkrete Tarife mit denselben Leistungen. Prüfen Sie auch, ob Sie den Eigenanteil bei mehreren Schäden bezahlen können. Eine hohe Ersparnis hilft wenig, wenn Ihre Rücklagen für den möglichen Eigenanteil nicht ausreichen.
Selbstbeteiligung nach Versicherungsart
Kfz-Kaskoversicherung
In der Kfz-Versicherung gilt eine vertragliche Selbstbeteiligung für die Kaskoversicherung. Bei einer reinen Haftpflichtversicherung wird diese Option laut Finanztip nicht angeboten. Davon zu unterscheiden ist die spätere Entscheidung, einen bestimmten Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt zu vermeiden. Lassen Sie sich für diesen Einzelfall vom Versicherer die finanziellen Folgen berechnen.
Finanztip wertete zehn Beispielprofile aus. Bei Teilkaskotarifen lag der Gesamtbeitrag mit 150 Euro Selbstbeteiligung im Durchschnitt 15 Prozent niedriger als bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung. Bei bis zu 300 Euro betrug die durchschnittliche Ersparnis 23 Prozent. In der Vollkasko sank der Gesamtbeitrag im Durchschnitt um 9 Prozent, wenn die Selbstbeteiligung von 150 auf 300 Euro stieg. Der Schritt von 300 auf 500 Euro brachte weitere 5 Prozent Ersparnis. Für jeden Vergleich berücksichtigte Finanztip die 30 günstigsten Angebote auf einem Vergleichsrechner. Die Zahlen beziehen sich auf die Gesamtprämie der Kfz-Versicherung und sagen nicht voraus, wie viel Sie bei einem einzelnen Vertrag sparen.
Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung kann ein Tarif einen festen Eigenanteil pro Kalenderjahr oder einen prozentualen Anteil mit Höchstgrenze vorsehen. Die Abrechnung richtet sich nach diesen Tarifregeln. Ein jährlicher Selbstbehalt kann sich über mehrere Behandlungen aufsummieren.
Bei der privaten Krankheitskostenversicherung begrenzt § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes die betragsmäßige Wirkung bestimmter Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung auf 5.000 Euro je versicherter Person und Kalenderjahr. Diese gesetzliche Grenze gilt für den beschriebenen Bereich der privaten Krankenversicherung. Sie ist keine allgemeine Höchstgrenze für Selbstbeteiligungen in anderen Versicherungen.
Für den Basistarif der privaten Krankenversicherung müssen Versicherer Selbstbehalte in bestimmten festen Stufen anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt als Voraussetzung für einen sinnvollen Selbstbehalt, dass er den Monatsbeitrag tatsächlich senkt. Im Basistarif gilt grundsätzlich eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Diese Regeln betreffen den Basistarif und lassen sich nicht pauschal auf andere private Krankenversicherungstarife übertragen.
Angestellte sollten auch den Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen. Sinkt der Beitrag, kann auch der Zuschuss sinken. Der Arbeitgeber übernimmt den Selbstbehalt nicht. Ob die Beitragsersparnis die zusätzlichen Kosten ausgleicht, hängt deshalb vom Tarif und den Behandlungskosten ab. Eine pauschale Empfehlung für oder gegen einen Selbstbehalt gibt es nicht.
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen unterscheiden sich von einem freiwilligen Wahltarif mit Selbstbehalt. Nach § 53 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch können Krankenkassen einen solchen Tarif in ihrer Satzung anbieten. Mitglieder übernehmen dann für ein Kalenderjahr einen Teil bestimmter Kosten. Dafür muss die Krankenkasse Prämienzahlungen vorsehen. Nicht jede Krankenkasse muss diesen Tarif anbieten.
Vor dem Abschluss prüfen
Bevor Sie sich entscheiden, vergleichen Sie die jährlichen Beiträge konkreter Angebote mit und ohne Selbstbeteiligung. Klären Sie, ob der Eigenanteil pro Schadenfall oder pro Jahr gilt. Prüfen Sie außerdem, ob ein fester Betrag oder ein Prozentsatz angesetzt wird. Achten Sie auch darauf, ob eine Höchstgrenze oder Ausnahmen gelten.
Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Rücklagen für den Eigenanteil ausreichen. Bei einer privaten Krankenversicherung vergleichen Sie auch mögliche Änderungen des Arbeitgeberzuschusses und die Bindungsregeln des Tarifs. In der Kfz-Versicherung sollten Sie den vertraglichen Selbstbehalt getrennt von der Frage betrachten, ob Sie einen einzelnen Schaden selbst bezahlen.
